AGB
Julius Kemnitzer GmbH
Seckenheimer Hauptstraße 123
68239 Mannheim
Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Julius Kemnitzer GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Inhaltsübersicht
Teil 1 – Geltungsbereich, Definitionen und Vertragsgrundlagen
Teil 2 – Leistungen und Zusammenarbeit
Teil 3 – Gewährleistung und Haftung
Teil 4 – Vergütung und Abrechnung
Teil 5 – Vertragslaufzeit und Kündigung
Teil 6 – Datenschutz und Vertraulichkeit
Teil 7 – Schlussbestimmungen
Teil 1 – Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen des Vertrages
§1 Geltungsbereich, Unternehmerkunden
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über Agentur-, Marketing-, Content-, Design-, Entwicklungs-, Automatisierungs-, Beratungs- und sonstige Leistungen (nachfolgend „Leistungen“), sofern nicht einzelvertraglich abweichend geregelt.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individualvereinbarungen im Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.
§2 Definitionen
(1) „Textform“ bedeutet Textform im Sinne von § 126b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) (z. B. E-Mail (elektronische Post)).
(2) „Werkleistung“ liegt vor, wenn die Herstellung eines konkreten Werks geschuldet ist.
(3) „Dienstleistung“ liegt vor, wenn Tätigkeiten geschuldet sind, ohne dass ein bestimmter Erfolg oder ein konkretes Werk geschuldet wird.
(4) „Drittanbieter-Kosten“ sind Kosten externer Anbieter, Plattformen oder Tools (z. B. Lizenzen, Hosting, Mediabudget).
(5) „Add-ons“ sind zusätzlich beauftragte, optionale Leistungserweiterungen zum bestehenden Vertrag.
(6) “Retainer” ist eine laufende Betreuungspauschale
§3 Angebote und Ablehnungsbefugnis
(1) Präsentationen auf Webseiten, in sozialen Netzwerken, Broschüren oder Werbeanzeigen sind kein bindendes Angebot.
(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§4 Vertragsschluss, Kommunikation, Aufzeichnung
(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder durch ausdrückliche Bestätigung in Textform zustande. Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Telefon oder Video), in Textform oder schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde willigt ein, dass fernmündliche Gespräche (Telefon oder Video) zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden können, soweit dies vor Beginn der Aufzeichnung angekündigt wird. Die Aufzeichnung wird nur für Zwecke der Vertragsdokumentation verwendet.
§5 Nachträgliche Änderungen und Change-Requests
(1) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (Change-Requests) sind vom Kunden in Textform zu beauftragen.
(2) Soweit Change-Requests nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden sie gesondert vergütet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Anpassungen von Fristen und Terminen vorzunehmen, soweit Change-Requests oder verspätete Mitwirkung des Kunden dies erfordern.
§6 Ort und Zeit der Tätigkeit
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erbringt der Anbieter die Leistungen remote. Vor-Ort-Termine bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Reisekosten und Spesen sind nur geschuldet, wenn dies vereinbart ist oder sie zur Leistungserbringung erforderlich werden; sie werden dem Kunden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§7 Fristen und Termine
(1) Leistungsfristen beginnen nicht, bevor (a) fällige Zahlungen eingegangen sind und (b) notwendige Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht sind.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung von Fristen und Terminen.
Teil 2 – Leistungen und Zusammenarbeit
§8 Auftragsbeschreibung, Leistungsumfang und Leistungsarten
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Einzelvertrag oder Angebot. Leistungen können insbesondere erbracht werden als:
a) Punktesystem gemäß §8a,
b) Retainer,
c) Projektvertrag mit definiertem Leistungsumfang,
d) Setup- oder Einrichtungsleistungen,
e) sonstige individualvertraglich vereinbarte Leistungen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, erbringt der Anbieter Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatz, Leads, Reichweite, Return on Ad-Spend (ROAS) oder Rankings) wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich zugesichert.
§8a Punktesystem
(1) Soweit ein Punktesystem mit dem Kunden vereinbart wird, erwirbt dieser monatlich ein vereinbartes Punktekontingent. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Punkte können für die Inanspruchnahme von Leistungen gemäß des jeweils gültigen Leistungsverzeichnisses verwendet werden. Das Leistungsverzeichnis ist Vertragsbestandteil.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Punktewerte für einzelne Leistungen zu Beginn einer neuen Vertragsperiode anzupassen, sofern dies aufgrund gestiegener Kosten, Marktentwicklungen oder erweitertem Leistungsumfang erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit zweiwöchiger Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
(4) Nicht verbrauchte Punkte können nicht in den Folgemonat übertragen werden, sondern verfallen zum Monatsende. Im Folgemonat stehen dann regulär neue Leistungspunkte zur Verfügung.
(5) Bei Beendigung des Vertrages zum regulären Laufzeitende verfallen alle nicht verbrauchten Punkte ersatzlos.
(6) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gilt: a) Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat (insbesondere Zahlungsverzug), verfallen alle nicht verbrauchten Punkte ersatzlos. b) Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, werden nicht verbrauchte Punkte anteilig erstattet.
§9 Einsatz von Subunternehmern und Drittanbieter-Tools
(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder aller Pflichten Dritte (insbesondere Subunternehmer) einzusetzen. Der Einsatz erfolgt nach freiem Ermessen des Anbieters. Der Anbieter bleibt Vertragspartner des Kunden.
(2) Der Anbieter kann zur Leistungserbringung Drittanbieter-Tools oder Plattformen einsetzen (z. B. Meta, Google, LinkedIn, HubSpot (Customer Relationship Management (CRM)), Zapier, Make, n8n, Newsletter-Tools, Hosting- und Tracking-Tools). Drittanbieter-Kosten sind nicht im Honorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§10 Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Daten vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit (z. B. Ad-Accounts, Website, Hosting, Domain, CRM (Customer Relationship Management), Newsletter-Listen, Logins, Tracking-Zugänge).
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche und tatsächliche Verfügbarkeit der bereitgestellten Materialien und stellt sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind.
(3) Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund verspäteter oder unzureichender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(4) Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, Leistungen auszusetzen und den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
§11 Ausschluss rechtlicher Prüfung und Beratung
(1) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und prüft Inhalte nicht auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Angebote, Claims, Produkte oder Dienstleistungen sowie für Anbieterkennzeichnung und Informationspflichten (z. B. Impressum, Datenschutzhinweise) verantwortlich.
§12 Social Media (organisch) / Content Management
(1) Soweit vereinbart, unterstützt der Anbieter bei Planung, Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten auf Social-Media-Kanälen des Kunden (z. B. Redaktionsplanung, Ghost Posting, Community-Workflows).
(2) Sofern Freigaben vereinbart sind, werden Inhalte dem Kunden zur Freigabe vorgelegt. Erfolgt innerhalb von fünf Werktagen keine Rückmeldung, gilt die Freigabe als erteilt, soweit der Kunde keinen abweichenden Freigabeprozess in Textform festgelegt hat.
(3) Sperren, Einschränkungen, Reichweitenbegrenzungen oder Löschungen durch Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und begründen keine Mängelansprüche.
§13 Performance-Marketing (Ads), Mediabudget, Zahlungsfähigkeit
(1) Soweit vereinbart, erbringt der Anbieter Leistungen wie Setup (Einrichtung), Kampagnenstruktur, Tracking- oder Event-Konfiguration, Creative- oder Text-Unterstützung, Optimierung und Reporting (Berichtswesen). Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
(2) Sämtliche Werbebudgets oder Mediakosten sowie plattformseitige Gebühren trägt der Kunde. Diese sind nicht Bestandteil des Honorars, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass in den Werbeplattformen jederzeit gültige Zahlungsdaten hinterlegt sind und ausreichende Deckung oder ein ausreichender Kreditrahmen besteht. Schlägt die Abrechnung fehl, ist der Anbieter berechtigt, Kampagnen oder Leistungen bis zur Klärung auszusetzen. Das Honorar bleibt fällig.
(4) Der Anbieter prüft Anzeigen, Creatives, Landingpages, Claims, Keywords und Tracking nicht auf rechtliche Zulässigkeit. Der Kunde trägt die Verantwortung hierfür.
(5) Plattformbetreiber können Anzeigen, Accounts oder Assets nach eigenen Richtlinien ablehnen, einschränken oder sperren. Dies liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und stellt keinen Mangel dar.
§14 Suchmaschinenoptimierung (SEO) / Suchmaschinenwerbung (SEA) / E-Mail-Marketing
(1) Soweit vereinbart, schuldet der Anbieter bei Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization (SEO)) und Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising (SEA)) die Durchführung von Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmtes Ranking oder Ergebnis wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
(2) Keyword-Rechtsprüfungen obliegen dem Kunden.
(3) Beim E-Mail-Marketing stellt der Kunde sicher, dass Empfänger wirksam eingewilligt haben bzw. eine sonstige zulässige Rechtsgrundlage besteht. Der Anbieter haftet nicht für Abmahnungen oder Bußgelder aufgrund unzulässiger Verteilerpflege oder Einwilligungen im Verantwortungsbereich des Kunden.
§15 Webentwicklung, Landingpages, technische Leistungen
(1) Soweit Web- oder Entwicklungsleistungen als Werkleistung vereinbart sind, gilt Werkvertragsrecht. Leistungsumfang, Abnahmekriterien und technische Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Plugins, Themes, Lizenzen, Hosting, Domains, SSL/TLS (Secure Sockets Layer / Transport Layer Security), Tracking-Tools und sonstige Drittanbieterleistungen sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart. Die Kosten hierfür trägt der Kunde, sofern nicht anders geregelt.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, offenen Projektdateien, Dokumentationen oder Entwicklungsunterlagen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Nach Abnahme ist der Kunde – sofern kein Wartungsvertrag besteht – für Betrieb, Updates und Sicherheit verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Sicherheitslücken aufgrund veralteter Drittsoftware.
§16 Automatisierungen, Künstliche Intelligenz, Software, CRM, Integrationen
(1) Soweit vereinbart, unterstützt der Anbieter bei Prozessanalyse, Konzeption, Einrichtung und Betreuung von Automationen, Integrationen, CRM-Setups (Customer Relationship Management-Einrichtungen), Workflows, Datenstrukturen und Schnittstellen.
(2) Änderungen an Programmierschnittstellen (Application Programming Interfaces (APIs)), Limits, Richtlinien, Preismodellen, Funktionsumfang oder Ausfälle von Drittanbietern können die Leistung beeinflussen. Solche Umstände liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und stellen keinen Mangel dar.
(3) Der Anbieter haftet für Kompatibilität mit Systemen des Kunden nur, wenn diese ausdrücklich als Prüf- oder Integrationsgegenstand vereinbart wurden.
§17 Foto- und Videoproduktion
(1) Soweit vereinbart, organisiert oder erbringt der Anbieter Foto- oder Video-Leistungen selbst oder über Subunternehmer. Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Kreative Leistungen erfordern künstlerischen Spielraum. Reklamationen wegen rein künstlerischer Erwägungen sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen ausgeschlossen.
(3) Absage- oder Verschiebungspauschalen (sofern nicht abweichend vereinbart): bis sieben Kalendertage vor Termin 30 %, bis drei Kalendertage 60 %, unter 48 Stunden 100 % der vereinbarten Vergütung, jeweils zuzüglich bereits angefallener Fremdkosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Rohmaterial (RAW (Rohdatenformat), Rohvideos, Projektdateien) wird nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Anbieter kann Rohdaten spätestens sechs Monate nach Projektabschluss löschen.
(5) Stellt der Kunde Personen, Locations oder Marken oder Produkte, stellt er sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen oder Release-Verträge vorliegen.
§18 Design, Branding, Copywriting
(1) Der Umfang enthaltener Korrekturschleifen ergibt sich aus der Leistungsliste (§8a) bzw. der jeweiligen Leistungsvereinbarung. Soweit dort nicht abweichend geregelt, gilt eine Korrekturschleife je Arbeitsergebnis als vereinbart. Weitere Anpassungen, Richtungswechsel oder neue Informationen sind zusätzlich zu vergüten bzw. mit zusätzlichen Punkten zu berechnen.
(2) Mit Freigabe zur Veröffentlichung oder Nutzung gilt das jeweilige Arbeitsergebnis als abgenommen.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe offener Dateien (z. B. Figma- oder Adobe-Projektdateien) besteht nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
§19 Sales-Support / Done-for-you
(1) Soweit vereinbart, unterstützt der Anbieter bei Sales-Prozessen (z. B. Prozessberatung, CRM-Pipeline (Customer Relationship Management-Vertriebspipeline), Skripte, Vorqualifizierung, Terminierungsunterstützung, Workflows, Reporting (Berichtswesen)).
(2) Der Anbieter schuldet keine konkreten Ergebnisse (z. B. Anzahl qualifizierter Leads, Termine, Abschlüsse).
(3) Der Kunde ist verantwortlich, erforderliche Leads, Anfragen oder Listen bereitzustellen. Kann der Kunde dies nicht, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
§20 Abnahme
(1) Soweit Werkleistungen vereinbart sind, kann der Anbieter nach Fertigstellung eine (Teil-)Abnahme verlangen.
(2) Erklärt sich der Kunde auf Aufforderung nicht innerhalb von sieben Werktagen in Textform oder verweigert die Abnahme nicht wegen wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion).
(3) Die Nutzung oder Veröffentlichung eines Werkes durch den Kunden gilt als Abnahme, sofern der Kunde nicht zuvor wesentliche Mängel in Textform gerügt hat.
Teil 3 – Gewährleistung und Haftung
§21 Ansprüche bei Sachmängeln (Werkleistungen)
(1) Unwesentliche Mängel begründen keine Mängelansprüche.
(2) Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§22 Haftung und Schadensersatz
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantie sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§23 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte, fehlender Rechte, unzulässiger Werbung, Datenschutzverstöße oder sonstiger Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, soweit den Anbieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
§24 Drittanbieter, Plattformen, Tools
(1) Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittanbietern, Plattformen oder Tools sowie vom Kunden zu verantwortende Sperren, Richtlinienverstöße, fehlende Zahlungsfähigkeit oder fehlende Mitwirkung begründen keine Haftung des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Teil 4 – Vergütung und Abrechnung
§25 Vergütung
(1) Die Vergütung, insbesondere für das monatliche Punktekontingent, ergibt sich aus dem Einzelvertrag oder Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet. Die monatliche Vergütung ist im Voraus fällig und wird für den Erwerb des Punktekontingents gemäß § 8a berechnet, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Punkte tatsächlich abgerufen werden.
(3) Zusätzlich beauftragte Leistungen, unabhängig von der Vereinbarung eines Punktesystems (z. B. Sonderleistungen, Add-ons), werden gesondert nach den jeweils vereinbarten Konditionen und Laufzeiten (§ 31a) vergütet. Die Vergütungspflicht endet ohne gesonderte Vereinbarung nicht vor Ablauf der jeweiligen Add-on-Laufzeit.
§26 Retainer, Setup- und Einrichtungsgebühren
(1) Die Vergütung für den Retainer ist – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus fällig.
(2) Sofern im Einzelvertrag eine Setup- oder Einrichtungsgebühr vereinbart ist, wird diese bei Vertragsschluss bzw. mit der ersten Rechnung fällig. Sie können nicht mit Punkten verrechnet werden.
(3) Die Vergütungspflicht für den Retainer besteht auch, wenn Setup-Leistungen noch nicht vollständig erbracht sind, soweit die Verzögerung auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruht.
§27 Drittanbieter-Kosten und Mediabudget
(1) Drittanbieter-Kosten (insbesondere Tools, Lizenzen, Mediabudget, Werbeanzeigen, Hosting, Domains, Druck, Produktion, Stock-Material, Fremdleistungen) trägt der Kunde und sind nicht durch das Punktekontingent gemäß § 8a abgedeckt. Sie werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Drittanbieter-Kosten vorzustrecken. Erfolgt ausnahmsweise ein Vorstrecken, ist der Betrag unverzüglich nach Rechnungsstellung zur Erstattung fällig. Punkte können nicht für Drittkosten eingesetzt werden.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass bei Drittanbietern (insbesondere Werbeplattformen wie Meta, Google, LinkedIn) jederzeit gültige Zahlungsmethoden hinterlegt sind und ausreichende Deckung besteht. Können Leistungen aufgrund fehlender Zahlungsfähigkeit nicht erbracht werden, berührt dies die Fälligkeit der Vergütung gemäß § 25 nicht.
§28 Zahlungsarten und Abrechnungsmodalitäten
(1) Zahlungen erfolgen per Rechnung oder Überweisung, Lastschrift oder Vorkasse, sofern vereinbart.
(2) Rechnungsstellung und Kommunikation können auf elektronischem Weg über die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse erfolgen.
(3) Bei vereinbarter Lastschrift erteilt der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat (Single Euro Payments Area-Lastschriftmandat).
§29 Fehlgeschlagene Zahlungen, Rücklastschrift, Chargeback
(1) Kann eine Abbuchung nicht durchgeführt werden oder wird sie unberechtigt zurückgegeben, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten und Gebühren.
(2) Der Kunde gleicht offene Beträge binnen drei Werktagen nach Mitteilung aus.
§30 Verzug, Leistungsverweigerung, außerordentliche Kündigung
(1) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen.
(2) Ist der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(3) Der Anbieter kann die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende fällig werdende Vergütung als pauschalierten Schadensersatz verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
Teil 5 – Vertragslaufzeit und Kündigung
§31 Vertragslaufzeit
(1) Laufzeit, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Monatlich kündbare Verträge werden grundsätzlich nicht angeboten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§31a Add-ons, Laufzeit und Kündigung
(1) Während der Vertragslaufzeit können folgende Erweiterungen aktiviert werden:
a) Erhöhung des monatlichen Punktekontingents (Punkte-Upgrade),
b) zusätzliche Leistungen außerhalb des Punktesystems (Add-ons), die gesondert vergütet werden.
(2) Punkte-Upgrades und Add-ons werden für die verbleibende Dauer der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit erbracht.
(3) Verlängert sich der Vertrag, verlängern sich alle zu diesem Zeitpunkt aktivierten Punkte-Upgrades und Add-ons automatisch für die jeweilige Verlängerungsperiode mit, zu den zuletzt vereinbarten Konditionen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(4) Punkte-Upgrades und Add-ons können gesondert abbestellt werden. Die Abbestellung hat in Textform zu erfolgen und ist nur mit derselben Kündigungsfrist wie der Hauptvertrag möglich.
(5) Erfolgt keine fristgerechte Abbestellung, werden Punkte-Upgrades und Add-ons für den Verlängerungszeitraum fortgeführt.
§31b Aktivierung und Änderungen von Add-ons während der Laufzeit
(1) Punkte-Upgrades und Add-ons werden entweder bereits bei Vertragsschluss mitgebucht oder können während der Vertragslaufzeit nach Absprache zusätzlich beauftragt werden.
(2) Der Leistungsbeginn setzt voraus, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen sowie notwendige Zugänge, Informationen und Freigaben durch den Kunden vollständig vorliegen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung führen zu einer entsprechenden Verschiebung des Leistungsbeginns; die Vergütungspflicht und die Laufzeitregelung gemäß § 31a bleiben hiervon unberührt.
(3) Erweiterungen von Punkte-Upgrades oder Add-ons sind während der laufenden Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Vergütung richtet sich ab Aktivierung nach den jeweils vereinbarten Konditionen.
(4) Reduzierungen, Downgrades oder der Wechsel auf ein inhaltlich geringeres Leistungspaket gelten als Abbestellung und sind nur nach Maßgabe von §31a Abs. 4 möglich.
§32 Ordentliche Kündigung
(1) Ordentliche Kündigungen richten sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Kündigungsfristen und Formvorgaben.
§33 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Teil 6 – Datenschutz und Vertraulichkeit
§34 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit für einzelne Leistungen eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)).
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten an den Anbieter berechtigt ist (insbesondere bei Newsletter-Listen, CRM-Daten (Customer Relationship Management-Daten), Leads).
§35 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§36 Referenzen und Erwähnungsrecht
(1) Der Kunde erteilt dem Anbieter die Erlaubnis, die Zusammenarbeit und Ergebnisse inhaltlich uneingeschränkt als Referenz zu nutzen (z. B. Website, Portfolio, Case Study, Social Media), einschließlich der Nutzung von Name und Logo, sofern der Kunde nicht aus wichtigem Grund in Textform widerspricht.
(2) Ein Urheberhinweis oder Agenturhinweis (z. B. Website-Footer) kann – sofern vereinbart – in angemessener Form platziert werden. Details können im Einzelvertrag ausgeschlossen oder angepasst werden.
Teil 7 – Schlussbestimmungen
§37 Nutzungsrecht, Rechtevorbehalt
(1) Sämtliche Rechte an den vom Anbieter erstellten oder zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält – vorbehaltlich der Absätze 2 und 4 – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den Vertragszweck und die eigene Nutzung im Geschäftsbetrieb.
(2) Das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung oder sonstigen inhaltlichen Veränderung der Arbeits- und Leistungsergebnisse wird nicht eingeräumt und verbleibt beim Anbieter. Bearbeitungen oder Umgestaltungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig; dies gilt entsprechend für Bearbeitungen im Sinne von § 23 UrhG (Urheberrechtsgesetz).
(3) Die Einräumung des Nutzungsrechts unterliegt der aufschiebenden Bedingung, dass
a) bei Leistungen im Rahmen des Punktesystems (§ 8a) die für den jeweiligen Abrechnungsmonat fällige Vergütung vollständig entrichtet wurde,
b) bei zusätzlich beauftragten Leistungen außerhalb des Punktesystems die hierfür vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet wurde.
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht nach Absatz 1 erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate.
(4) Die Weitergabe, Überlassung, Veräußerung, Unterlizenzierung oder sonstige Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) ist ausgeschlossen, sofern nicht Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(5) Sofern der Anbieter dem Kunden Programminhalte, Mitgliederbereiche, Kursinhalte, Plattformzugänge oder vergleichbare Zugänge bereitstellt, gilt: Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten an Dritte ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist der Anbieter berechtigt, Zugänge zu sperren und sich weitere rechtliche Schritte vorzubehalten.
(6) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Auslieferung von Arbeitsergebnissen grundsätzlich in abgeschlossener Form (z. B. als druckfähige Datei im Portable Document Format (PDF) oder als Bilddatei im Joint Photographic Experts Group-Format (JPG)). Die Herausgabe offener Arbeitsdateien, Quellcode oder Projektdateien ist nicht geschuldet.
(7) Soweit Arbeits- und Leistungsergebnisse ganz oder teilweise auf Leistungen, Vorlagen, Assets oder Lizenzbedingungen von Drittanbietern beruhen (z. B. Stock-Material, Schriftlizenzen, Plugins, Templates), erhält der Kunde Nutzungsrechte nur in dem Umfang, in dem der Anbieter diese Rechte tatsächlich einräumen darf und die jeweiligen Drittanbieterbedingungen dies zulassen.
§38 Herausgabe von Vorlagen, Entwürfen und Quellcode
(1) Ein Anspruch auf Herausgabe offener Dateien, Vorlagen, Entwürfe, Quellcode oder sonstiger Entwicklungsunterlagen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§39 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Mannheim, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§40 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern (z. B. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Markt- oder Leistungsänderungen).
§41 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Februar 2026 © Vervielfältigung verboten