AGB
Julius Kemnitzer GmbH
Seckenheimer Hauptstraße 123
68239 Mannheim
Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Julius Kemnitzer GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Stand: Januar 2026
Inhaltsübersicht
Teil 1 – Geltungsbereich, Definitionen und Vertragsgrundlagen
Teil 2 – Leistungen und Zusammenarbeit
Teil 3 – Gewährleistung und Haftung
Teil 4 – Vergütung und Abrechnung
Teil 5 – Vertragslaufzeit und Kündigung
Teil 6 – Datenschutz und Vertraulichkeit
Teil 7 – Schlussbestimmungen
Teil 1 – Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen des Vertrages
§1 Geltungsbereich, Unternehmerkunden
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über Agentur-, Marketing-, Content-, Design-, Entwicklungs-, Automatisierungs-, Beratungs- und sonstige Leistungen (nachfolgend „Leistungen“), sofern nicht einzelvertraglich abweichend geregelt.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individualvereinbarungen im Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.
§2 Definitionen
(1) „Textform“ bedeutet Textform im Sinne von § 126b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) (z. B. E-Mail (elektronische Post)).
(2) „Werkleistung“ liegt vor, wenn die Herstellung eines konkreten Werks geschuldet ist.
(3) „Dienstleistung“ liegt vor, wenn Tätigkeiten geschuldet sind, ohne dass ein bestimmter Erfolg oder ein konkretes Werk geschuldet wird.
(4) „Drittanbieter-Kosten“ sind Kosten externer Anbieter, Plattformen oder Tools (z. B. Lizenzen, Hosting, Mediabudget).
(5) „Add-ons“ sind zusätzlich beauftragte, optionale Leistungserweiterungen zum bestehenden Vertrag.
§3 Angebote und Ablehnungsbefugnis
(1) Präsentationen auf Webseiten, in sozialen Netzwerken, Broschüren oder Werbeanzeigen sind kein bindendes Angebot.
(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§4 Vertragsschluss, Kommunikation, Aufzeichnung
(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder durch ausdrückliche Bestätigung in Textform zustande. Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Telefon oder Video), in Textform oder schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde willigt ein, dass fernmündliche Gespräche (Telefon oder Video) zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden können, soweit dies vor Beginn der Aufzeichnung angekündigt wird. Die Aufzeichnung wird nur für Zwecke der Vertragsdokumentation verwendet.
§5 Nachträgliche Änderungen und Change-Requests
(1) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (Change-Requests) sind vom Kunden in Textform zu beauftragen.
(2) Soweit Change-Requests nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden sie gesondert vergütet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Anpassungen von Fristen und Terminen vorzunehmen, soweit Change-Requests oder verspätete Mitwirkung des Kunden dies erfordern.
§6 Ort und Zeit der Tätigkeit
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erbringt der Anbieter die Leistungen remote. Vor-Ort-Termine bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Reisekosten und Spesen sind nur geschuldet, wenn dies vereinbart ist oder sie zur Leistungserbringung erforderlich werden; sie werden dem Kunden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§7 Fristen und Termine
(1) Leistungsfristen beginnen nicht, bevor (a) fällige Zahlungen eingegangen sind und (b) notwendige Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht sind.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung von Fristen und Terminen.
Teil 2 – Agentur-, Marketing-, Entwicklungs-, Automatisierungs- und Beratungsleistungen
§8 Auftragsbeschreibung, Leistungsumfang und Leistungsarten
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Einzelvertrag oder Angebot (z. B. Retainer (laufende Betreuungspauschale), Projektvertrag, Setup (Einrichtung), Stundenkontingent, Leistungsbeschreibung).
(2) Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, erbringt der Anbieter Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatz, Leads, Reichweite, Return on Ad Spend (ROAS) oder Rankings) wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich zugesichert.
§9 Einsatz von Subunternehmern und Drittanbieter-Tools
(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder aller Pflichten Dritte (insbesondere Subunternehmer) einzusetzen. Der Anbieter bleibt Vertragspartner des Kunden.
(2) Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt insbesondere bei Leistungen wie Webentwicklung, Foto- und Videoproduktion, Performance-Marketing (Anzeigen), Automatisierungen oder Software, Tracking oder Technik und vergleichbaren Spezialleistungen.
(3) Copywriting sowie Design und Branding werden grundsätzlich durch den Anbieter erbracht, sofern nicht abweichend vereinbart.
(4) Der Anbieter kann zur Leistungserbringung Drittanbieter-Tools oder Plattformen einsetzen (z. B. Meta, Google, LinkedIn, HubSpot (Customer Relationship Management (CRM)), Zapier, Make, n8n, Newsletter-Tools, Hosting- und Tracking-Tools). Drittanbieter-Kosten sind nicht im Honorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§10 Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Daten vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit (z. B. Ad-Accounts, Website, Hosting, Domain, CRM (Customer Relationship Management), Newsletter-Listen, Logins, Tracking-Zugänge).
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche und tatsächliche Verfügbarkeit der bereitgestellten Materialien und stellt sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind.
(3) Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund verspäteter oder unzureichender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(4) Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, Leistungen auszusetzen und den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
§11 Ausschluss rechtlicher Prüfung und Beratung
(1) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und prüft Inhalte nicht auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Angebote, Claims, Produkte oder Dienstleistungen sowie für Anbieterkennzeichnung und Informationspflichten (z. B. Impressum, Datenschutzhinweise) verantwortlich.
§12 Social Media (organisch) / Content Management
(1) Soweit vereinbart, unterstützt der Anbieter bei Planung, Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten auf Social-Media-Kanälen des Kunden (z. B. Redaktionsplanung, Ghost Posting, Community-Workflows).
(2) Sofern Freigaben vereinbart sind, werden Inhalte dem Kunden zur Freigabe vorgelegt. Erfolgt innerhalb von fünf Werktagen keine Rückmeldung, gilt die Freigabe als erteilt, soweit der Kunde keinen abweichenden Freigabeprozess in Textform festgelegt hat.
(3) Sperren, Einschränkungen, Reichweitenbegrenzungen oder Löschungen durch Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und begründen keine Mängelansprüche.
§13 Performance-Marketing (Ads), Mediabudget, Zahlungsfähigkeit
(1) Soweit vereinbart, erbringt der Anbieter Leistungen wie Setup (Einrichtung), Kampagnenstruktur, Tracking- oder Event-Konfiguration, Creative- oder Text-Unterstützung, Optimierung und Reporting (Berichtswesen). Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
(2) Sämtliche Werbebudgets oder Mediakosten sowie plattformseitige Gebühren trägt der Kunde. Diese sind nicht Bestandteil des Honorars, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass in den Werbeplattformen jederzeit gültige Zahlungsdaten hinterlegt sind und ausreichende Deckung oder ein ausreichender Kreditrahmen besteht. Schlägt die Abrechnung fehl, ist der Anbieter berechtigt, Kampagnen oder Leistungen bis zur Klärung auszusetzen. Das Honorar bleibt fällig.
(4) Der Anbieter prüft Anzeigen, Creatives, Landingpages, Claims, Keywords und Tracking nicht auf rechtliche Zulässigkeit. Der Kunde trägt die Verantwortung hierfür.
(5) Plattformbetreiber können Anzeigen, Accounts oder Assets nach eigenen Richtlinien ablehnen, einschränken oder sperren. Dies liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und stellt keinen Mangel dar.
§14 Suchmaschinenoptimierung (SEO) / Suchmaschinenwerbung (SEA) / E-Mail-Marketing
(1) Soweit vereinbart, schuldet der Anbieter bei Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization (SEO)) und Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising (SEA)) die Durchführung von Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmtes Ranking oder Ergebnis wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
(2) Keyword-Rechtsprüfungen obliegen dem Kunden.
(3) Beim E-Mail-Marketing stellt der Kunde sicher, dass Empfänger wirksam eingewilligt haben bzw. eine sonstige zulässige Rechtsgrundlage besteht. Der Anbieter haftet nicht für Abmahnungen oder Bußgelder aufgrund unzulässiger Verteilerpflege oder Einwilligungen im Verantwortungsbereich des Kunden.
§15 Webentwicklung, Landingpages, technische Leistungen
(1) Soweit Web- oder Entwicklungsleistungen als Werkleistung vereinbart sind, gilt Werkvertragsrecht. Leistungsumfang, Abnahmekriterien und technische Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Plugins, Themes, Lizenzen, Hosting, Domains, SSL/TLS (Secure Sockets Layer / Transport Layer Security), Tracking-Tools und sonstige Drittanbieterleistungen sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart. Kosten hierfür trägt der Kunde, sofern nicht anders geregelt.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, offenen Projektdateien, Dokumentationen oder Entwicklungsunterlagen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Nach Abnahme ist der Kunde – sofern kein Wartungsvertrag besteht – für Betrieb, Updates und Sicherheit verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Sicherheitslücken aufgrund veralteter Drittsoftware.
§16 Automatisierungen, Künstliche Intelligenz, Software, CRM, Integrationen
(1) Soweit vereinbart, unterstützt der Anbieter bei Prozessanalyse, Konzeption, Einrichtung und Betreuung von Automationen, Integrationen, CRM-Setups (Customer Relationship Management-Einrichtungen), Workflows, Datenstrukturen und Schnittstellen.
(2) Änderungen an Programmierschnittstellen (Application Programming Interfaces (APIs)), Limits, Richtlinien, Preismodellen, Funktionsumfang oder Ausfälle von Drittanbietern können die Leistung beeinflussen. Solche Umstände liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und stellen keinen Mangel dar.
(3) Der Anbieter haftet für Kompatibilität mit Systemen des Kunden nur, wenn diese ausdrücklich als Prüf- oder Integrationsgegenstand vereinbart wurden.
§17 Foto- und Videoproduktion
(1) Soweit vereinbart, organisiert oder erbringt der Anbieter Foto- oder Video-Leistungen selbst oder über Subunternehmer. Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Kreative Leistungen erfordern künstlerischen Spielraum. Reklamationen wegen rein künstlerischer Erwägungen sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen ausgeschlossen.
(3) Absage- oder Verschiebungspauschalen (sofern nicht abweichend vereinbart): bis sieben Kalendertage vor Termin 30 %, bis drei Kalendertage 60 %, unter 48 Stunden 100 % der vereinbarten Vergütung, jeweils zuzüglich bereits angefallener Fremdkosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Rohmaterial (RAW (Rohdatenformat), Rohvideos, Projektdateien) wird nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Anbieter kann Rohdaten spätestens sechs Monate nach Projektabschluss löschen.
(5) Stellt der Kunde Personen, Locations oder Marken oder Produkte, stellt er sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen oder Release-Verträge vorliegen.
§18 Design, Branding, Copywriting
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis enthalten. Weitere Anpassungen, Richtungswechsel oder neue Informationen sind zusätzlich zu vergüten.
(2) Mit Freigabe zur Veröffentlichung oder Nutzung gilt das jeweilige Arbeitsergebnis als abgenommen.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe offener Dateien (z. B. Figma- oder Adobe-Projektdateien) besteht nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
§19 Sales-Support / Done-for-you
(1) Soweit vereinbart, unterstützt der Anbieter bei Sales-Prozessen (z. B. Prozessberatung, CRM-Pipeline (Customer Relationship Management-Vertriebspipeline), Skripte, Vorqualifizierung, Terminierungsunterstützung, Workflows, Reporting (Berichtswesen)).
(2) Der Anbieter schuldet keine konkreten Ergebnisse (z. B. Anzahl qualifizierter Leads, Termine, Abschlüsse).
(3) Der Kunde ist verantwortlich, erforderliche Leads, Anfragen oder Listen bereitzustellen. Kann der Kunde dies nicht, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
§20 Abnahme
(1) Soweit Werkleistungen vereinbart sind, kann der Anbieter nach Fertigstellung eine (Teil-)Abnahme verlangen.
(2) Erklärt sich der Kunde auf Aufforderung nicht innerhalb von sieben Werktagen in Textform oder verweigert die Abnahme nicht wegen wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion).
(3) Die Nutzung oder Veröffentlichung eines Werkes durch den Kunden gilt als Abnahme, sofern der Kunde nicht zuvor wesentliche Mängel in Textform gerügt hat.
Teil 3 – Gewährleistung und Haftung
§21 Ansprüche bei Sachmängeln (Werkleistungen)
(1) Unwesentliche Mängel begründen keine Mängelansprüche.
(2) Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§22 Haftung und Schadensersatz
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantie sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§23 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte, fehlender Rechte, unzulässiger Werbung, Datenschutzverstöße oder sonstiger Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, soweit den Anbieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
§24 Drittanbieter, Plattformen, Tools
(1) Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittanbietern, Plattformen oder Tools sowie vom Kunden zu verantwortende Sperren, Richtlinienverstöße, fehlende Zahlungsfähigkeit oder fehlende Mitwirkung begründen keine Haftung des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Teil 4 – Vergütung und Abrechnung
§25 Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag oder Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet.
(3) Vergütungen für Add-ons richten sich nach den jeweils vereinbarten Konditionen und Laufzeiten gemäß §31a. Vergütungen bleiben bis zum Ablauf der jeweiligen Add-on-Laufzeit geschuldet, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
§26 Retainer, Setup- und Einrichtungsgebühren
(1) Laufende Vergütungen (Retainer (laufende Betreuungspauschale)) sind – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus fällig.
(2) Setup- oder Einrichtungsleistungen sind sofort bei Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Laufende Vergütungen bleiben fällig, auch wenn Setup-Leistungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind, soweit Verzögerungen auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen.
§27 Drittanbieter-Kosten und Mediabudget
(1) Drittanbieter-Kosten (Tools, Lizenzen, Mediabudget, Hosting, Druck oder Produktion) trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Drittanbieter-Kosten vorzustrecken. Erfolgt ausnahmsweise ein Vorstrecken, ist der Betrag sofort zur Erstattung fällig.
§28 Zahlungsarten und Abrechnungsmodalitäten
(1) Zahlungen erfolgen per Rechnung oder Überweisung, Lastschrift oder Vorkasse, sofern vereinbart.
(2) Rechnungsstellung und Kommunikation können auf elektronischem Weg über die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse erfolgen.
(3) Bei vereinbarter Lastschrift erteilt der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat (Single Euro Payments Area-Lastschriftmandat).
§29 Fehlgeschlagene Zahlungen, Rücklastschrift, Chargeback
(1) Kann eine Abbuchung nicht durchgeführt werden oder wird sie unberechtigt zurückgegeben, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten und Gebühren.
(2) Der Kunde gleicht offene Beträge binnen drei Werktagen nach Mitteilung aus.
§30 Verzug, Leistungsverweigerung, außerordentliche Kündigung
(1) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen.
(2) Ist der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(3) Der Anbieter kann die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende fällig werdende Vergütung als pauschalierten Schadensersatz verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
Teil 5 – Vertragslaufzeit und Kündigung
§31 Vertragslaufzeit
(1) Laufzeit, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Monatlich kündbare Verträge werden grundsätzlich nicht angeboten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§31a Add-ons, Laufzeit und Kündigung
(1) Während der Vertragslaufzeit aktivierte Add-ons werden für die verbleibende Dauer der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit erbracht.
(2) Verlängert sich der Vertrag, verlängern sich alle zu diesem Zeitpunkt aktivierten Add-ons automatisch für die jeweilige Verlängerungsperiode mit, zu den zuletzt vereinbarten Konditionen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(3) Add-ons können gesondert abbestellt werden. Die Abbestellung hat in Textform zu erfolgen und ist nur mit derselben Kündigungsfrist wie der Vertrag möglich.
(4) Erfolgt keine fristgerechte Abbestellung eines Add-ons, wird dieses für den Verlängerungszeitraum fortgeführt.
§31b Aktivierung und Änderungen von Add-ons während der Laufzeit
(1) Add-ons werden entweder bereits bei Vertragsschluss mitgebucht oder können während der Vertragslaufzeit nach Absprache zusätzlich beauftragt werden.
(2) Der Leistungsbeginn eines Add-ons setzt voraus, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen sowie notwendige Zugänge, Informationen und Freigaben durch den Kunden vollständig vorliegen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung führen zu einer entsprechenden Verschiebung des Leistungsbeginns; die Laufzeitregelung gemäß §31a bleibt hiervon unberührt.
(3) Erweiterungen oder Upgrades von Add-ons sind während der laufenden Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Vergütung richtet sich ab Aktivierung nach den jeweils vereinbarten Konditionen; abweichende Regelungen im Einzelvertrag bleiben unberührt.
(4) Reduzierungen, Downgrades oder der Wechsel auf ein inhaltlich geringeres Add-on-Paket gelten als Abbestellung des bisherigen Add-ons und sind nur nach Maßgabe von §31a Abs. 3 möglich.
§32 Ordentliche Kündigung
(1) Ordentliche Kündigungen richten sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Kündigungsfristen und Formvorgaben.
§33 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Teil 6 – Datenschutz und Vertraulichkeit
§34 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit für einzelne Leistungen eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)).
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten an den Anbieter berechtigt ist (insbesondere bei Newsletter-Listen, CRM-Daten (Customer Relationship Management-Daten), Leads).
§35 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§36 Referenzen und Erwähnungsrecht
(1) Der Kunde erteilt dem Anbieter die Erlaubnis, die Zusammenarbeit und Ergebnisse inhaltlich uneingeschränkt als Referenz zu nutzen (z. B. Website, Portfolio, Case Study, Social Media), einschließlich der Nutzung von Name und Logo, sofern der Kunde nicht aus wichtigem Grund in Textform widerspricht.
(2) Ein Urheberhinweis oder Agenturhinweis (z. B. Website-Footer) kann – sofern vereinbart – in angemessener Form platziert werden. Details können im Einzelvertrag ausgeschlossen oder angepasst werden.
Teil 7 – Schlussbestimmungen
§37 Nutzungsrechte, Rechtevorbehalt
(1) Sämtliche Rechte an den vom Anbieter erstellten oder zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält – vorbehaltlich der Absätze 2 und 4 – ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den Vertragszweck und die eigene Nutzung im Geschäftsbetrieb.
(2) Das Nutzungsrecht nach Absatz 1 wird ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung eingeräumt, dass der Kunde die dem Anbieter zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ein Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung oder sonstigen inhaltlichen Veränderung der Arbeits- und Leistungsergebnisse wird nicht eingeräumt und verbleibt beim Anbieter. Bearbeitungen oder Umgestaltungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig; dies gilt entsprechend für Bearbeitungen im Sinne von § 23 UrhG (Urheberrechtsgesetz).
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, entsteht das Nutzungsrecht nach Absatz 1 – vorbehaltlich einer abweichenden Individualvereinbarung – erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate.
(5) Die Weitergabe, Überlassung, Veräußerung, Unterlizenzierung oder sonstige Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart.
(6) Sofern der Anbieter dem Kunden Programminhalte, Mitgliederbereiche, Kursinhalte, Plattformzugänge oder vergleichbare Zugänge bereitstellt, gilt: Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten an Dritte ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist der Anbieter berechtigt, Zugänge zu sperren und weitere rechtliche Schritte vorzubehalten.
(7) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Auslieferung von Arbeitsergebnissen grundsätzlich in abgeschlossener Form (z. B. als druckfähige Datei im Portable Document Format (PDF) oder als Bilddatei im Joint Photographic Experts Group-Format (JPG)). Die Herausgabe offener Arbeitsdateien, Quellcode oder Projektdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; im Übrigen gilt § 38.
(8) Soweit Arbeits- und Leistungsergebnisse ganz oder teilweise auf Leistungen, Vorlagen, Assets oder Lizenzbedingungen von Drittanbietern beruhen (z. B. Stock-Material, Schriftlizenzen, Plugins, Templates), erhält der Kunde Nutzungsrechte nur in dem Umfang, in dem der Anbieter diese Rechte tatsächlich einräumen darf und die jeweiligen Drittanbieterbedingungen dies zulassen.
§38 Herausgabe von Vorlagen, Entwürfen und Quellcode
(1) Ein Anspruch auf Herausgabe offener Dateien, Vorlagen, Entwürfe, Quellcode oder sonstiger Entwicklungsunterlagen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§39 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Mannheim, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§40 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern (z. B. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Markt- oder Leistungsänderungen).
§41 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Januar 2026 © Vervielfältigung verboten